Autor: CroExpress
Od 1. siječnja 2013, u Njemačkoj vrijede nova pravila o plaćanju TV-pretplate. Njemački građani ovu pretplatu više neće plaćati po prijemnicima koje imaju u kući, već će plaćati iznos koji će im biti paušalno izračunat po stanu. Bez obzira nalazi li se u tom stanu neki TV ili radio uređaj.
Svako kućanstvo u Njemačkoj plaća od 1. travnja 2015. godine ‘sniženu tarifu’ u visini od 17,50 eura temeljne TV-pretplate mjesečno. Visina mjesečne povlaštene naknade iznosi 5,83 eura. Kad u jednom kućanstvu netko već plaća pretplatu, ostali stanari, bez obzira posjeduju li neki prijemnik, ne moraju dodatno plaćati. Od pretplate su oslobođeni nezaposleni, primatelji socijalne pomoći, tuđe njege ili državnih studentskih kredita.
Što se tiče izbjegavanja plaćanja TV i radio pretplate je, po svemu sudeći, najskuplja opcija.
Nadalje, navodi u priopćenju odvjetnik Anto Bevanda:
Bis zum 31. März 2015 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es monatlich 17,50 Euro. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag reduziert sich ebenfalls ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.
Beitragssenkung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls
Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich nach wie vor an der Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge und eventuell vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.
Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug reduziert sich ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro. Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der neue monatliche Rundfunkbeitrag ab 1. April 2015 ebenfalls 5,83 Euro.
Teurer wird es für alle, die sich bisher vor der Gebühr gedrückt haben oder tatsächlich keine anmeldepflichtigen Geräte haben. Sie müssen wie alle anderen zahlen.
Aber es gibt auch Gewinner: Familien mit erwachsenen Kindern, die ein eigenes Einkommen beziehen, Wohngemeinschaften sowie unverheiratete Paare. Sie mussten zumindest theoretisch bisher mehrfach zahlen. Nun reicht es, wenn einer für alle zahlt.
Die GEZ geht generell davon aus, dass jeder, der bisher gezahlt hat, künftig den vollen Beitrag zahlen wird. Die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag erfolgt in diesen Fällen automatisch. Wer bisher nicht gezahlt hat, weil er (offiziell) keine Geräte hat, muss sich anmelden. Wer sich befreien lassen kann, muss das schriftlich beantragen. Im Standardfall ein Mitbewohner zahlt den Beitrag reicht ein formloses Schreiben mit eigener Teilnehmernummer und der Nummer des Zahlers an “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln”. Unabhängig davon befreien lassen können sich Bezieher von staatlichen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II. Studenten, die BAföG erhalten, müssen ebenfalls nicht zahlen. Schwerbehinderte mit dem entsprechenden Ausweis können den ermäßigten Satz von 5,83 Euro beantragen. Taubblinde Menschen bleiben komplett befreit. Eine komplette Übersicht sowie die erforderlichen Nachweise findet man unter Anträge online.
Witerhin schwarzsehen wird schwierig
Bislang konnte man einfach behaupten, keine anmeldepflichtigen Geräte zu besitzen. Das war zwar nicht erlaubt, aber wenn der GEZFahnder zur Überprüfung vorbei kam, musste man den nicht reinlassen. Entscheidend ist künftig nur noch, wer wo mit wem wohnt. Um das herauszufinden, zapft der neue Beitragsservice die Datenbanken der Einwohnermeldeämter an. Auch von Vermietern kann die Behörde Informationen einholen. Schwarzsehen kann daher nur, wer sich bei einem Umzug nicht ummeldet (womit er eine Ordnungswidrigkeit begeht und ein Bußgeld riskiert, von allen sonstigen Komplikationen mal abgesehen) oder wer eine gemeinsame Wohnung vortäuscht, obwohl es sich tatsächlich um mehrere Wohnungen handelt.
Wer sich nicht für den Rundfunkbeitrag anmeldet oder den fälligen Beitrag länger als sechs Monate nicht bezahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zudem können alle Beiträge bis zu drei Jahre rückwirkend zum 1. Januar 2013 eingefordert werden. Wer sich verspätet anmeldet, muss ebenfalls rückwirkend zahlen.
Um Altfälle zu verfolgen musste den Schwarzsehern nachgewiesen werden, dass sie gebührenpflichtige Geräte besessen haben. Daran scheiterte es bisher ja meistens auch schon.
Die umstrittenen Haustürbesuche der GEZFahnder sollen ab Januar 2013 der Vergangenheit angehören. Die Mitarbeiter des Beitragsservice werden sich künftig schriftlich oder telefonisch bei Bürgern melden, die unplausible Angaben machen.
Die Schreiben des Beitragsservice sind juristisch unproblematisch, da er keine rechtsfähige Institution ist. Das heißt, dass Sie lediglich um die Zahlung gebeten werden. Allerdings werden die anfallenden Gebühren summiert und später in einer Summe fällig. Hinzu kommt eine Aufwandentschädigung für die Mahnungen.
Recht auf Widerspruch
Irgendwann folgt der eigentliche Beitragsbescheid. Dieser ist rechtlich bindend. Dementsprechend findet sich hier ein Hinweis auf das Recht auf Widerspruch. Diesen können Sie schriftlich unter Nennung der Gründe einlegen. Allerdings handelt es sich hierbei noch nicht um eine GEZKlage.
Erfahrungsgemäß wird Ihr Widerspruch abgelehnt. Sie erhalten einen entsprechenden Ablehnungsbescheid und die anfallenden Gebühren werden weiterhin erhoben. Nun können die ersten Mahnungen folgen. Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie nun eine GEZKlage bei einem Verwaltungsgericht einreichen.
Momentan sind die Erfolgsaussichten einer GEZKlage nicht sicher. Es laufen allerdings mehrere Hundert Klagen, einige davon von bekannten Unternehmen, die über die nötigen finanziellen Mittel für eine Klage durch alle Instanzen verfügen.
Es gilt: Je mehr Menschen eine GEZKlage einreichen, desto höher sind die Aussichten auf Erfolg. Trotzdem sollten Sie die anfallenden Gebühren für den Fall eines Scheiterns zur Seite legen.
Weitere Informationen rund um den Rundfunkbeitrag finden sich auf der Website www.rundfunkbeitrag.de.
Datum objave: 23.05.2015.

